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Sie müssen Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig verlängern, wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland fortsetzen wollen. Das gilt für alle ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, die in Deutschland eine Ausbildung machen.
Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie
die Ausländerbehörde, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten
Ausländerbehörde ist,
Voraussetzungen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind:
Sie müssen die Verlängerung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Anschließend erhalten Sieentweder die gewünschte Verlängerungoder einen Ablehnungsbescheid.
Hinweis: Nur in Ausnahmefällenbefreit Sie die zuständige Stelle vonden Kosten.
Sie erhaltenden Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Landratsamt Biberach
Rollinstraße
9
88400
Biberach an der Riß
Telefon: 07351/52-0
Fax: 07351/52-5350
poststelle(@)biberach.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.05.2019 freigegeben.
Die Texte werden über eine Schnittstelle der cm city media GmbH vom Landesportal Service BW übernommen und eingelesen. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert.
Gemeinde Erlenmoos
Biberacher Straße 11
88416 Erlenmoos
Fon: 07352 9205-0
Fax: 07352 9205-15
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