Im Anschluss an das Visum können Sie in besonderen Fällen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin undIhre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Nachweis
Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.
Nach der Einreise müssen Sie die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.
EUR 147,00
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:
Die Auswahl des Aufenthaltstitels müssen Sie bereits im Visumverfahren klären.
Landratsamt Biberach
Rollinstraße
9
88400
Biberach an der Riß
Telefon: 07351/52-0
Fax: 07351/52-5350
poststelle(@)biberach.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 14:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.11.2019 freigegeben.