Restmüll und Wertstoffrecyling

Allgemeine Informationen

Zukünftig sollen noch mehr Wertstoffe getrennt gesammelt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bis 2020 mindestens 65 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt werden müssen. Wertstoffe sollen wieder in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden. Aus vielen Abfällen lassen sich wieder neue Produkte erzeugen. Das neue Abfallkonzept schont die Umwelt, stärkt die Rohstoffbasis und erspart Ihnen Fahrtwege. Im vierwöchentlichen Rhythmus werden die meisten Wertstoffe mit der Blauen Tonne oder dem Gelben Sack direkt bei Ihnen abgeholt. Zusätzlich gibt es sechs Recyclingzentren im Landkreis. Dort können Sie alle restlichen Wertstoffe abgeben, die nicht in den Gelben Sack oder in die Blaue Tonne gehören.

Eine ausführliche Beschreibung und detaillierte Informationen über Restmüll und Wertstoffrecycling finden Sie in der Abfallfibel des Landkreises Biberach. Sie ist beim Bürgermeisteramt Erlenmoos oder beim Landratsamt Biberach erhältlich.

Entsorgungsmöglichkeiten

Restmüll / Hausmüll
Überall, wo Menschen leben oder arbeiten, fallen Abfälle an. Auch wenn Sie sehr umweltbewusst sind und Ihre Abfälle sehr sorgfältig trennen, bleibt ein Rest, der nicht mehr weiter verwertet werden kann. Deshalb muss jeder Haushalt eine Restmülltonne besitzen. Sie können die Tonne im 14-täglichen Rhythmus zur Leerung bereitstellen. Den Restmüll holt im Auftrag des Abfallwirtschaftsbetriebes die Firma RMG ab und fährt ihn zum Müllheizkraftwerk nach Ulm. Dort wird er verbrannt.

Altpapier und Kartonagen
Für Papier und Pappe steht Ihnen die Blaue Tonne kostenlos zur Verfügung.
Zusätzlich sammelt der Sportverein vierteljährlich in der Gemeinde Erlenmoos das Altpapier. Die Termine erfahren Sie im Mitteilungsblatt der Gemeinde Erlenmoos oder auf der Homepage des Sportvereins Erlenmoos unter www.sv-erlenmoos.de.
Was darf abgeben werden?
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Kartonagen und Pape (zerlegt), Werbedrucksachen, Büropapier, Brief-, Druck- und Faxpapier, Briefumschläge, Hefte und Bücher, Verpackungen und Tragetaschen aus Papier.

Gelber Sack für Verkaufsverpackungen
Verkaufsverpackungen werden im Gelben Sack gesammelt. Ziel ist, möglichst viele Wertstoffe separat zu erfassen und den Anteil des verbleibenden Restmülls möglichst klein zu halten.
Eine Rolle mit Gelben Säcken wird jährlich zum Jahresende kostenlos an alle Haushalte verteilt. Wenn der Vorrat verbraucht ist, erhalten Sie zusätzliche Gelbe Säcke kostenlos beim Bürgermeisteramt Erlenmoos.
Nach der Leerung der Blauen Tonne mit Altpapier packen Sie die befüllten Gelben Säcke in die Blaue Tonne und stellen diese am nächsten Tag am Straßenrand bereit. Bitte stellen Sie die Blaue Tonne mit den Gelben Säcken am Tag nach der Leerung mit Altpapier bis spätestens 6.30 Uhr am selben Platz bereit.

Grüngut und Altholz
Ab Januar 2013 gibt es auch beim Grüngut und Altholz aus dem Innenbereich (z.B. Möbel, Spanplatten) kreisweit einen einheitlichen Service für alle Bürgerinnen und Bürger. Allerdings muss saftendes und holziges Material getrennt erfasst werden.
Das Grüngut kann lose oder gebündelt auf dem Grüngutsammelplatz beim ehemaligen Wertstoffhof in Erlenmoos angeliefert werden. Bei Anlieferung in Säcken müssen die Säcke geleert und wieder mitgenommen werden. Die Abgabe von Grüngut ist in haushaltsüblichen Mengen kostenlos.
Öffnungszeiten:
März bis Oktober:  Mittwoch 17:00 Uhr - 19:00 Uhr, Samstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
November bis Februar: Samstag 10:30 Uhr - 12:00 Uhr

Altglas
Für Ihr Altglas stehen Ihnen kreisweit rund 420 Container zur Verfügung. Das Glas wird nach den Farben Weiß, Grün und Braun getrennt gesammelt. Die Container der Gemeinde Erlenmoos für die verschiedenen Glasarten stehen in Erlenmoos beim ehemaligen Wertstoffhof an der Memminger Straße zur Verfügung.

Sperrmüll
Sperrmüll wird nicht zu festen Terminen, sondern während des Jahres auf Abruf kostenlos abgeholt. Sie fordern die Sperrmüllabfuhr an, wenn der Sperrmüll tatsächlich bei Ihnen anfällt.
Sperrmüll fordern Sie über das Online-Portal des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-biberach.de an. Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen, können Sie ausnahmsweise die Anmeldung auch telefonisch beantragen. Wenden Sie sich in diesem Fall an die für Sie zuständige Sachbearbeiterin. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.

Sie wählen bei der Anmeldung den für Sie passenden Termin aus den vorgegebenen Vorschlägen aus und erhalten nach Abschluss der Anforderung eine Bestätigungsmail. Wichtig: Beachten Sie, dass Sie den Abfuhrtermin nicht vergessen und stellen Sie den Sperrmüll am Abfuhrtag bis spätestens 6.30 Uhr bereit.

Schrott
Schrott und Altmetall können Sie auf dem Recyclingzentrum in Ochsenhausen oder  Grüngutsammelplatz in Erlenmoos abgeben. Außerdem sammelt die Musikkapelle Erlenmoos jährlich im Herbst Schrott und Altmetall. Der Sammeltermin wird im Mitteilungsblatt der Gemeinde Erlenmoos veröffentlicht oder kann auf der Homepage der Gemeinde Erlenmoos unter www.erlenmoos.de abgerufen werden.

Elektroschrott
Ihre elektrischen Haushaltsgroßgeräte werden nicht zu festen Terminen abgeholt. Sie können pro Kalenderjahr zwei Großgeräte abholen lassen. Entweder jeweils ein Gerät mit zwei Online-Anmeldungen oder gleich zwei Geräte zu einem Termin. Bei der Beantragung über das Internet wird Ihnen sofort ein Terminvorschlag gemacht. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. 

Problemstoffe
Gefährliche Abfälle oder Problemstoffe sind Abfälle, die bei der Anwendung und Entsorgung Gesundheit und Umwelt schädigen können. Sie müssen deshalb getrennt vom Hausmüll entsorgt werden. Zweimal pro Jahr sammelt der Abfallwirtschaftsbetrieb Problemstoffe in jeder Gemeinde ein, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Wann das Problemstoffmobil nach Erlenmoos kommt, erfahren Sie im Mitteilungsblatt oder auf der Homepage der Gemeinde Erlenmoos unter www.erlenmoos.de .

Gebühren für Privathaushalte und Gewerbebetriebe

Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus einer Grundgebühr und einer Leerungsgebühr für die Restmülltonne. Sie sind einmal jährlich, am 1. April, zur Zahlung fällig. Auf dem Jahresbescheid ist sowohl die Grundgebühr als auch eine Vorauszahlung für die Leerungsgebühr ausgewiesen. Mit der Grundgebühr bezahlen Sie pauschal ein Paket an verschiedenen Entsorgungsleistungen, die Sie während des ganzen Jahres in Anspruch nehmen können.

Auch die Leerungsgebühr muss jährlich im April bezahlt werden. Sie wird als Vorauszahlung erhoben und erst mit dem nächsten Jahresbescheid abgerechnet. Die Vorauszahlung richtet sich nach der Zahl der Leerungen im Vorjahr. Haben Sie zum Beispiel im Vorjahr die Restmülltonne insgesamt acht Mal leeren lassen, wird die Vorauszahlung für die Leerungsgebühr im Folgejahr für acht Leerungen berechnet. Abgerechnet wird dann über den Abfallgebührenbescheid im folgenden Jahr. Bei Zuzügen unter dem  Jahr wird eine Leerung pro verbleibendem Monat berechnet.

Die aktuellen Gebührensätze und sonstige Informationen über die Abfallwirtschaft können Sie im Internet unter https://www.biberach.de/Abfallwirtschaftsbetrieb abrufen.

Allgemeines

Den aktuellen Abfuhrkalender erhalten Sie hier

Hier können Sie sich über die Abfall App Biberach des Landkreises informieren.