Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Neue Grundsteuerreform

Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle hier einsehbar:

Für die Gemeinde Erlenmoos wurden folgende Bodenrichtwerte festgelegt:

Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich zum 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de

Dort kann der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.

Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Geschäftsstelle
Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim
Telefon: 07392 704-160 & -167
E-Mail: gutachterausschuss(@)laupheim.de

Bisheriger Bodenrichtwert

Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung.

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Erlenmoos hat am 16. November 2020 die Richtwerte über die durchschnittlichen Bodenwerte zum 31. Dezember 2020 ermittelt und festgelegt.

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zu der aktuellen Bodenrichtwerttabelle.

Aktuelle Bodenrichtwerte