Fundsachen

Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Sämtliche Fundgegenstände ab einem geschätzten Wert von 5,00 Euro können beim Fundbüro im Rathaus, Zimmer 1 abgegeben werden.

Aufbewahrungszeit
Das Fundbüro verwahrt die Fundsachen gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt werden die Gegenstände entsorgt.

Aushändigung
Bei der Abholung eines verlorenen Fundstückes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen und eine genaue Beschreibung des Gegenstandes, Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen und ggf. den Kaufbeleg vorzuweisen.

Die in letzter Zeit abgegebenen Fundgegenstände finden Sie nachfolgend:

Aktuelle Fundsachen